Der erste Schritt im Rahmen eines Programms zur Einhaltung von Exportbestimmungen ist in den meisten Unternehmen Denied Party Screening, das unter anderem auch als Restricted Party Screening bekannt ist. Screening ist der Prozess, der dazu beiträgt, dass Organisationen keine Geschäfte mit Parteien machen, die auf einer staatlichen oder internationalen Beobachtungsliste stehen.
Personen und Einrichtungen, die auf diesen Beobachtungslisten stehen, unterliegen Handelsbeschränkungen, die unter anderem auf Terrorismus, kriminelle Aktivitäten und Geldwäsche zurückzuführen sind. Geschäfte mit diesen Unternehmen können zu straf- und zivilrechtlichen Sanktionen, hohen Geldstrafen, Haftstrafen, negativer Presseberichterstattung, einer Schädigung des Rufs einer Organisation und dem Entzug von Ausfuhrgenehmigungen führen.
Unser Denied-Party-Screening-FAQ-Seite geht ausführlicher auf das Denied-Party-Screening und die damit verbundenen Verpflichtungen ein.